ED Entscheidung 2020/003/R
EINWEISUNGSFLÜGE FÜR DIE NACHTFLUGBERECHTIGUNG1)
Die Schulungsfahrten sollten die folgenden Ausbildungsinhalte abdecken
medizinische oder physiologische Aspekte des Sehvermögens bei Nacht;
Flugplanung unter Berücksichtigung der Hindernisse am Boden, der VMC-Minima bei Nacht und des Luftraums;
Verwendung von Lichtern für den Zusammenbau, die Auslegung und das Aufblasen;
Erfordernis des Mitführens einer Taschenlampe (Vorflugkontrolle usw.);
Verwendung der Außen- und Instrumentenlichter;
Startverfahren in der Nacht;
Checklistenverfahren in der Nacht;
Notverfahren in der Nacht;
Techniken für Überlandflüge bei Nacht, je nach Bedarf;
Grundsätze der Navigation bei Nacht;
Landungen bei Nacht (Notverfahren bei Heißluftballonen);
Leistung des Ballons (z. B. Brennstoff-/Ballastverbrauch) bei Nacht; und
Kartenmarkierung für den Einsatz in der Nacht (Hervorhebung bebauter oder beleuchteter Gebiete durch dickere Linien, usw.).
ED Entscheidung 2020/003/R
Dauer der Ausbildung für die Nachtflugberechtigung (Nachtfahrtberechtigung)
Die beiden in BFCL.210(b) genannten Schulungsfahrten stellen das Minimum der Ausbildung dar
die bei erfahrenen Piloten erforderlich ist. Der Lehrberechtigte kann zusätzliche Schulungsfahrten durchführen, wenn
Ausbildungsflüge durchführen, die erforderlich sind, damit der Bewerber die für den Nachtflug erforderliche Kompetenz erwirbt, bevor er die
Abschluss der Ausbildung in das Fahrtenbuch des Bewerbers einträgt.
BFCL.215 Berechtigung für den gewerblichen Flugbetrieb