de:bfcl:210

BFCL.210 Nachtflugberechtigung (Nachtfahrtberechtigung)

Regulation (EU) 2020/357

  1. Ein BPL-Inhaber darf die mit seiner Lizenz verbundenen Rechte unter VFR-Bedingungen bei Nacht nur dann ausüben, wenn er über eine Nachtflugberechtigung nach diesem Punkt verfügt.

  2. Ein Antragsteller für den Erwerb einer Nachflugberechtigung muss mindestens zwei Schulungsflüge bei Nacht von jeweils mindestens einer Stunde absolviert haben.

  3. Der Abschluss der Ausbildung für die Nachtflugberechtigung muss in das Bordbuch eingetragen und von dem für die Ausbildung verantwortlichen FI(B) unterzeichnet werden.

AMC1 BFCL.210(b) Nachtflugberechtigung (Nachtfahrtberechtigung)

ED Entscheidung 2020/003/R

EINWEISUNGSFLÜGE FÜR DIE NACHTFLUGBERECHTIGUNG1)

Die Schulungsfahrten sollten die folgenden Ausbildungsinhalte abdecken

  1. medizinische oder physiologische Aspekte des Sehvermögens bei Nacht;
  2. Flugplanung unter Berücksichtigung der Hindernisse am Boden, der VMC-Minima bei Nacht und des Luftraums;
  3. Verwendung von Lichtern für den Zusammenbau, die Auslegung und das Aufblasen;
  4. Erfordernis des Mitführens einer Taschenlampe (Vorflugkontrolle usw.);
  5. Verwendung der Außen- und Instrumentenlichter;
  6. Startverfahren in der Nacht;
  7. Checklistenverfahren in der Nacht;
  8. Notverfahren in der Nacht;
  9. Techniken für Überlandflüge bei Nacht, je nach Bedarf;
  10. Grundsätze der Navigation bei Nacht;
  11. Landungen bei Nacht (Notverfahren bei Heißluftballonen);
  12. Leistung des Ballons (z. B. Brennstoff-/Ballastverbrauch) bei Nacht; und
  13. Kartenmarkierung für den Einsatz in der Nacht (Hervorhebung bebauter oder beleuchteter Gebiete durch dickere Linien, usw.).

GM1 BFCL.210(c) Nacht-Rating

ED Entscheidung 2020/003/R

Dauer der Ausbildung für die Nachtflugberechtigung (Nachtfahrtberechtigung)

Die beiden in BFCL.210(b) genannten Schulungsfahrten stellen das Minimum der Ausbildung dar die bei erfahrenen Piloten erforderlich ist. Der Lehrberechtigte kann zusätzliche Schulungsfahrten durchführen, wenn Ausbildungsflüge durchführen, die erforderlich sind, damit der Bewerber die für den Nachtflug erforderliche Kompetenz erwirbt, bevor er die Abschluss der Ausbildung in das Fahrtenbuch des Bewerbers einträgt.

BFCL.215 Berechtigung für den gewerblichen Flugbetrieb

1)
Nachtflugberechtigung ist die offizielle Übersetzung, Nachtfahrtberechtigung unter Ballonern gebräuchlicher
de/bfcl/210.txt · Zuletzt geändert: 2024/06/16 12:18 von Volker Löschhorn

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki