Regulation (EU) 2020/357
ED Decision 2020/003/R
Gefesselter Betrieb ohne dass der Ballon abhebt
Ein gefesselter Betrieb, bei dem der Ballon den Boden nicht verlässt, gilt nicht als Flug. Eine solche Tätigkeit kann nicht auf die Erstausbildung oder fortlaufende Flugerfahrung für den Fesselaufstieg mit Heissluftballonen angerechnet werden.
ED Decision 2020/003/R
Fahrausbildung für den Fesselaufstieg mit Heißluftballons
Die Schulungsfahrten sollten folgende Punkte umfassen: