Regulation (EU) 2020/357
Im Falle der Klasse der Heißluftballone gelten, abhängig von der für die Erfüllung von Punkt (f)(1) oder Punkt (f)(2) verwendeten Ballonklasse, die in Punkt (d) festgelegten Einschränkungen der Rechte für den Betrieb verschiedener Ballonklassen.
ED Decision 2020/003/R
Anrechnung von Fahrzeiten auf Ballonen gemäß Artikel 2(8) sowie Anhang I der Basic Regulation (Grundverordnung)
Alle Fahrstungen auf Ballonen, die Gegenstand einer Entscheidung gemäß Artikel 2 Absatz 8 der Basic Regulation sind oder die in Anhang I der Basic Regulation aufgeführt sind, sollten in vollem Umfang auf die Erfüllung der erforderlichen Fahrstunden von BFCL.160 von Teil-BFCL unter den folgenden Bedingungen angerechnet werden:
ED Decision 2020/003/R
Schulungsfahrt
ED Decision 2020/003/R
Für die Befähigungsüberprüfung sollte die praktische Prüfung für die Erstausstellung einer BPL in der entsprechenden Ballonklasse gemäß AMC1 BFCL.145 abgelegt werden.
BFCL.200 Berechtigung für den Fesselaufstieg mit Heißluftballonen