Regulation (EU) 2020/357
ED Entscheidung 2020/003/R
ED Entscheidung 2020/003/R
Die in BFCL.150(b)(1) festgelegten zwei Schulungsfahrten stellen das Mindestmaß an Ausbildung dar, das für erfahrene Piloten erforderlich ist, die ihre Rechte um eine Gruppengröße erweitern möchten. Der Lehrberechtigte kann zusätzliche Schulungsfahrten durchführen, wenn dies für den Erwerb der erforderlichen Kompetenz durch den Bewerber erforderlich ist, bevor er den Abschluss der Ausbildung in das Bordbuch des Bewerbers einträgt.
ED Entscheidung 2020/003/R
ED Entscheidung 2020/003/R
Fahrausbildung für die Erweiterung der Rechte auf die Klasse der Gasballone
ED Entscheidung 2020/003/R
Fahrausbildung für die Erweiterung der Rechte auf die Klasse der Heissluftballone
ED Entscheidung 2020/003/R
ABSCHNITT 1: Fahrtvorbereitung, Füllen und Start | |
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a | Unterlagen der Fahrtvorbereitung (Lizenz, flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis, Startgenehmigung, Versicherungsnachweis, Luftfahrtkarten, Flughandbuch (AFM), Logbuch, technisches Logbuch, Checklisten, usw.), Flugplanung, NOTAM(s) und Wetterbriefing |
b | Kontrolle und Wartung von Heißluft-Luftschiffen |
c | Eignung des Startplatzes |
d | Tragfähigkeitsberechnung |
e | Sicherheitsabstand Unbeteiligter zur Gefahrenzone, Briefing der Besatzung und der Passagiere |
f | Aufrüsten und Auslegen |
g | Füllen und Startvorbereitung |
h | Start |
i | Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend) |
ABSCHNITT 2: Allgemeine Fahrmanöver | |
a | Steigen auf Fahrthöhe |
b | Fahrt mit konstanter Höhe |
c | Wenden |
d | Halten der Position |
e | Sinken auf niedrigere Fahrthöhe |
f | Fahren in niedriger Höhe |
g | Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend) |
ABSCHNITT 3: Verfahren während der Überlandfahrt | |
a | Koppelnavigation und Kartenlesen |
b | Markieren von Positionen und Zeiten |
c | Orientierung und Luftraumstruktur |
d | Einzeichnen und Steuern des erwarteten Kurses |
e | Halten der Fahrthöhe |
f | Brenn- und Kraftstoffmanagement |
g | Hüllendruck- und Triebwerksparameterkontrolle |
h | Kommunikation mit dem Bodenpersonal |
i | Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend) |
ABSCHNITT 4: Anfahrt und Landeverfahren | |
a | Anflug, Fehlanfahrt und Durchstarten |
b | Kontrollen vor der Landung |
c | Auswahl des Landeplatzes |
d | Landung und Entleerung |
e | Einholen von Flugverkehrsfreigaben (falls zutreffend) |
f | Maßnahmen nach dem Flug (Aufzeichnung des Fluges, Abschluss des Flugplans (falls zutreffend), Einweisung der Passagiere für das Verpacken des Heißluft-Luftschiffes, Kontaktaufnahme mit dem Landeigentümer) |
ABSCHNITT 5: Verhalten in besonderen Fällen und Notfällen | |
Dieser Abschnitt kann mit den Abschnitten 1 bis 4 kombiniert werden. | |
a | Simuliertes Feuer am Boden und in der Luft |
b | Simulierte Zündflammen-, Brenner- und Motorausfälle |
c | Anfahrt mit simuliertem Triebwerksausfall, Fehlanfahrt und Durchstarten |
d | Simulierte Gesundheitsprobleme der Passagiere |
e | Andere außergewöhnliche Verfahren und Notverfahren, wie im entsprechenden Flughandbuch dargelegt |
f | Mündliche Fragen |
ED Decision 2020/003/R
Praktische Prüfung für die Erweiterung der Rechte auf die Gasballonklasse
Um die Rechte einer BPL auf Gasballone zu erweitern, sollten BPL-Inhaber die praktische Prüfung für die Erstausstellung einer BPL für Gasballons ablegen, wie in AMC1 BFCL.145 dargelegt.
ED Decision 2020/003/R
Praktische Prüfung für die Erweiterung der Rechte auf die Klasse der Heissluftballone
Um die Rechte einer BPL auf Heißluftballone zu erweitern, sollten BPL-Inhaber die praktische Prüfung ablegen für die erstmalige Erteilung einer BPL für Heißluftballone ablegen, wie in AMC1 BFCL.145 dargelegt.
ED Decision 2020/003/R
Theoretische Kenntnisse für die Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse
Bei der praktischen Prüfung gemäß BFCL.150 Buchstabe c Nummer 2 sollte der Nachweis eines angemessenen Niveaus theoretischer Kenntnisse für die andere Ballonklasse alle folgenden Punkte aus dem Lehrplan gemäß Buchstabe b) von AMC1 BFCL.130:
Anmerkung: Der Inhalt des nachstehenden Lehrplans sollte Aspekte enthalten, die für die für die Ausbildung verwendete Ballonklasse relevant sind die für die Ausbildung verwendet wird, es sei denn, ein bestimmtes Element ist ausdrücklich als nur für bestimmte nur für bestimmte Klassen.
5. | Grundlagen des Fliegens (des Ballonfahrens) |
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5.1. | Grundlagen des Fliegens (des Ballonfahrens) |
5.2. | Aerostatik |
5.3. | Grenzen der Tragfähigkeit |
5.4. | Betriebsgrenzen |
6. | Betriebsverfahren |
6.1. | Grundsätzliche Anforderungen |
6.2. | Verhalten in besonderen Fällen und bei Gefahren |
6.3. | Notverfahren |
7. | Flugleistung und Fahrtplanung |
7.1. | Masse |
7.1.1. | Zweck der Tragfähigkeitsberechnung |
7.1.2. | Zuladung |
7.2. | Leistung |
7.3. | Fahrtplanung und Fahrtüberwachung |
7.3.2.1. | Planung der Brenngasmenge (nur für Heißluftballone und Heißluft-Luftschiffe) und der Treibstoffmenge (nur für Heißluft-Luftschiffe) |
7.3.2.2. | Ballastplanung (Erweiterung nur für Gasballone) |
7.3.3. | Flugvorbereitung |
7.3.4. | ICAO-Flugplan (ATS-Flugplan) |
7.3.5. | Fahrtüberwachung und Änderungen der Planung während der Fahrt |
8. | Allgemeine Kenntnisse, Ballonhülle und Systeme sowie Notausrüstung |
8.1. | Systemauslegung, Belastungen, Beanspruchungen und Wartung |
8.2. | Hülle |
8.3.1. | Brenner (nur Erweiterung auf Heißluftballons oder Heißluft-Luftschiffe) |
8.3.2. | Korb (Erweiterung nur für Heißluftballone oder Gasballone) |
8.3.3. | Gondel (Erweiterung nur für Heißluft-Luftschiffe) |
8.4.1 | Treibstoffflaschen (Erweiterung nur für Heißluftballone oder Heißluft-Luftschiffe) |
8.4.2. | Treibgas (Erweiterung nur für Gasballone) |
8.5.1. | Ballast (Erweiterung nur für Gasballone) |
8.6. | Treibstoff (Erweiterung nur für Heißluftballone oder Heißluft-Luftschiffe) |
8.7. | Instrumente |
8.8. | Notfallausrüstung |
BFCL.160 BPL — Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung