Inhaltsverzeichnis

BFCL.145 - Praktische Prüfung

  1. Antragsteller für den Erwerb einer BPL müssen durch Ablegen einer praktischen Prüfung nachweisen, dass sie als PIC auf einem Ballon die einschlägigen Verfahren und Manöver mit der für die jeweils angestrebten Rechte angemessenen Kompetenz beherrschen.

  2. Antragsteller müssen die praktische Prüfung auf derselben Ballonklasse ablegen, in der sie den Ausbildungslehrgang nach Punkt BFCL.130 absolviert haben, und im Falle von Heißluftballonen in einem Ballon der Gruppe A dieser Klasse.

  3. Bevor sich ein Antragsteller der praktischen Prüfung für die Erteilung einer BPL unterziehen kann, muss er zunächst die geforderte Prüfung der Theoriekenntnisse ablegen.

Bewertungskriterien

  1. Die praktische Prüfung ist in verschiedene Teile gegliedert, in denen die verschiedenen Phasen der Ballonfahrt behandelt werden.

  2. Besteht ein Antragsteller einen Punkt eines Prüfungsteils nicht, ist der gesamte Prüfungsteil nicht bestanden. Besteht ein Antragsteller nur einen Prüfungsteil nicht, muss er nur diesen Prüfungsteil wiederholen. Bei Nichtbestehen von mehr als einem Prüfungsteil muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

  3. Muss die Prüfung nach Punkt (2) wiederholt werden, so bewirkt Nichtbestehen eines Prüfungsteils, einschließlich jener Prüfungsteile, die bei einem früheren Versuch bestanden wurden, dass der Antragsteller die gesamte Prüfung wiederholen muss.

  4. Besteht der Antragsteller in zwei Versuchen keinen der Prüfungsteile, muss er eine weitere praktische Ausbildung absolvieren.

AMC1 BFCL.145 BPL - Praktische Prüfung der Fähigkeiten

ED Decision 2020/003/R

  1. Allgemeines

    1. Der Startplatz sollte vom Bewerber in Abhängigkeit von den tatsächlichen meteorologischen Bedingungen, dem zu überfahrenden Gebiet und den möglichen Optionen für geeignete Landeplätze gewählt werden. Der Antragsteller sollte für die Fahrtplanung verantwortlich sein und sicherstellen, dass alle Ausrüstungen und Unterlagen für die Durchführung der Fahrt an Bord sind.

    2. Der Antragsteller sollte dem FE die durchgeführten Checks und Aufgaben angeben. Die Checks sollten gemäß dem Flughandbuch oder der genehmigten Checkliste für den Ballon, mit dem die Prüfung durchgeführt wird, durchgeführt werden. Während der Vorbereitung auf die Prüfung vor der Fahrt sollte der Bewerber aufgefordert werden, eine Einweisung der Besatzung und der Passagiere durchzuführen und den Sicherheitsabstand Unbeteiligter zum Sicherheitsbereich zu demonstrieren. Die Tragfähigkeitsberechnung sollte vom Bewerber in Übereinstimmung mit dem Betriebshandbuch oder dem Flughandbuch für den verwendeten Ballon durchgeführt werden.

    3. Die Flugzeit der Fahrprüfung sollte mindestens 30 Minuten betragen.

  2. Toleranzen für die Fahrprüfung

    Der Bewerber sollte die Fähigkeit nachweisen:
    1. den Ballon innerhalb seiner Grenzen zu betreiben;
    2. alle Manöver mit Leichtigkeit und Genauigkeit auszuführen;
    3. ein gutes Urteilsvermögen und Airmanship zu zeigen;
    4. aeronautische Kenntnisse anzuwenden; und
    5. den Ballon jederzeit so zu beherrschen, dass der erfolgreiche Ausgang eines Verfahrens oder eines Manövers nie ernsthaft in Frage gestellt wird.

  3. Inhalt der Fahrprüfung

Heißluftballon

(1) Die in diesem Punkt aufgeführten Inhalte und Abschnitte der praktischen Prüfung sollten für die praktische Prüfung zur Erteilung einer BPL mit Rechten für die Heißluftballonklasse verwendet werden:

Anmerkung: Die Verwendung der Checkliste(n), das Airmanship, die Führung des Ballons durch externe visuelle Referenz, die Luftraumbeobachtung usw. gelten für alle Abschnitte.

ABSCHNITT 1: Fahrtvorbereitung, Füllen und Start
a Unterlagen der Fahrtvorbereitung (Lizenz, flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis, Startgenehmigung, Versicherungsnachweis, Luftfahrtkarten, Flughandbuch (AFM), Logbuch, technisches Logbuch, Checklisten, usw.), Flugplanung, NOTAM(s) und Wetterbriefing
b Kontrolle und Wartung des Ballons
c Eignung des Startplatzes
d Tragfähigkeitsberechnung
e Sicherheitsabstand Unbeteiligter zum Sicherheitsbereich, Briefing der Besatzung und der Passagiere
f Aufrüsten und Auslegen
g Füllen und Startvorbereitung
h Start
i Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend)
ABSCHNITT 2: Allgemeine Fahrmanöver
a Steigen auf Fahrthöhe
b Fahrt mit konstanter Höhe
c Sinken auf niedrigere Fahrthöhe
d Fahren in niedriger Höhe
e Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend)
ABSCHNITT 3: Verfahren während der Überlandfahrt
a Koppelnavigation und Kartenlesen
b Markieren von Positionen und Zeiten
c Orientierung und Luftraumstruktur
d Halten der Fahrthöhe
e Brennstoffmanagement
f Kommunikation mit dem Verfolger
g Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend)
ABSCHNITT 4: Anfahrt und Landeverfahren
a Anfahrt aus niedriger Höhe, Fehlanfahrt und Durchstarten
b Anfahrt aus großer Höhe, Fehlanfahrt und Durchstarten
c Kontrollen vor der Landung
d Einweisung der Passagiere vor der Landung
e Auswahl des Landeplatzes
f Landung, Versetzen und Entleeren
g Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend)
h Maßnahmen nach der Fahrt (Aufzeichnung der Fahrt, Schließen des Flugplans (falls zutreffend), Einweisung der Passagiere für das Verpacken des Ballons, Kontaktaufnahme mit dem Landeigentümer)
ABSCHNITT 5: Verhalten in besonderen Fällen und Notfällen
Dieser Abschnitt kann mit den Abschnitten 1 bis 4 kombiniert werden.
a Simuliertes Feuer am Boden und in der Luft
b Simulierte Zündflammen- und Brennerausfälle
c Andere außergewöhnliche und Notfallverfahren, wie im entsprechenden Flughandbuch beschrieben
d Simulierte Gesundheitsprobleme von Passagieren
e Mündliche Fragen

Gasballon

(2) Die in diesem Punkt aufgeführten Inhalte und Abschnitte sollten für die praktische Prüfung zur Erteilung einer BPL mit Rechten für die Gasballonklasse verwendet werden:

Anmerkung: Verwendung der Checkliste(n), Airmanship, Führung des Ballons durch externe visuelle Referenz, Luftraumbeobachtung, usw. gelten für alle Abschnitte.

ABSCHNITT 1: Startvorbereitung, Füllen und Start
a Unterlagen der Fahrtvorbereitung (Lizenz, flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis, Startgenehmigung, Versicherungsnachweis, Luftfahrtkarten, Flughandbuch (AFM), Logbuch, technisches Logbuch, Checklisten, usw.), Flugplanung, NOTAM(s) und Wetterbriefing
b Inspektion und Wartung des Ballons
c Eignung des Startplatzes
d Tragfähigkeitsberechnung
e Sicherheitsabstand Unbeteiligter zum Sicherheitsbereich, Briefing der Besatzung und Passagiere
f Zusammenbau und Aufbau
g Füllen und Startvorbereitung
h Start
i Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend)
ABSCHNITT 2: Allgemeine Fahrmanöver
a Steigen auf Fahrthöhe
b Fahrt mit konstanter Höhe
c Sinken auf niedrigere Fahrthöhe
d Fahren in niedriger Höhe
e Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend)
ABSCHNITT 3: Verfahren während der Überlandfahrt
a Koppelnavigation und Kartenlesen
b Markieren von Positionen und Zeiten
c Orientierung und Luftraumstruktur
d Halten der Fahrthöhe
e Ballastmanagement
f Kommunikation mit dem Verfolger
g Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend)
ABSCHNITT 4: Anfahrt und Landeverfahren
a Anfahrt aus niedriger Höhe, Fehlanfahrt und Durchstarten
b Anfahrt aus großer Höhe, Fehlanfahrt und Durchstarten
c Kontrollen vor der Landung
d Einweisung der Passagiere vor der Landung
e Auswahl des Landeplatzes
f Landung, Versetzen und Entleeren
g Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend)
h Maßnahmen nach der Fahrt (Aufzeichnung der Fahrt, Schließen des Flugplans (falls zutreffend), Einweisung der Passagiere für das Verpacken des Ballons, Kontaktaufnahme mit dem Landeigentümer)
ABSCHNITT 5: Verhalten in besonderen Fällen und Notfällen
Dieser Abschnitt kann mit den Abschnitten 1 bis 4 kombiniert werden.
a Simuliertes Feuer am Boden und in der Luft
b Simulierte Zündflammen- und Brennerausfälle
c Andere außergewöhnliche und Notfallverfahren, wie im entsprechenden Flughandbuch beschrieben
d Simulierte Gesundheitsprobleme von Passagieren
e Mündliche Fragen

BFCL.150 BPL — Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe