ED Entscheidung 2020/003/R
Fach | Anzahl der Fragen | Dauer (in Minuten) |
---|---|---|
Luftrecht | 20 | 40 |
Menschliches Leistungsvermögen | 10 | 20 |
Meteorologie | 20 | 40 |
Kommunikation | 10 | 20 |
Navigation | 20 | 75 |
Grundlagen des Fliegens* | 10 | 20 |
Betriebliche Verfahren* | 10 | 20 |
Flugleistung und -planung* | 10 | 20 |
Allgemeine Kenntnisse über Luftfahrzeuge* | 10 | 20 |
* Inhalte, die je nach den angestrebten Rechten entweder für Heißluftballone oder Gasballone relevant sind. Diese vier Themen können in einer einzigen Prüfungsarbeit kombiniert werden, die 10 Fragen pro Thema (insgesamt 40) umfasst und 80 Minuten dauert. In jedem Fall muss für jedes Fach die Erfolgsquote gemäß BFCL.135(c)(1) erreicht werden.
(d) Der in BFCL.135(c)(2) genannte Zeitraum von 18 Monaten sollte ab dem Ende des Kalendermonats gerechnet werden, in dem der Antragsteller zum ersten Mal eine Prüfung versucht hat.
(e) Die zuständige Behörde sollte den Antragsteller über die Sprache(n) informieren, in der/denen die Prüfung durchgeführt wird.
ED Decision 2020/003/R
Die Bedeutung der folgenden in BFCL.135 verwendeten Begriffe ist wie folgt: