Regulation (EU) 2020/357
Flugschüler dürfen ohne eine entsprechende Genehmigung oder
1) die Aufsicht durch einen
Fluglehrer für Ballone (
FI(B)) nicht allein fliegen.
Flugschüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um Alleinflüge durchführen zu dürfen.
BFCL.130 BPL – Anforderungen an den Ausbildungslehrgang und die Erfahrung
Schlagwörter: Alleinfahrt, Alleinflug, Mindestalter.