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de:bfcl:125

BFCL.125 BPL – Flugschüler

Regulation (EU) 2020/357

  1. Flugschüler dürfen ohne eine entsprechende Genehmigung oder1) die Aufsicht durch einen Fluglehrer für Ballone (FI(B)) nicht allein fliegen.
  2. Flugschüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um Alleinflüge durchführen zu dürfen.

BFCL.130 BPL – Anforderungen an den Ausbildungslehrgang und die Erfahrung

Schlagwörter: Alleinfahrt, Alleinflug, Mindestalter.

1)
Im englischen Originaltext steht hier und und nicht oder. Hier liegt ein Übersetzungsfehler vor. Sinn macht und richtig wäre der Satz in folgender Fassung: Flugschüler dürfen ohne eine entsprechende Genehmigung und die Aufsicht durch einen Fluglehrer für Ballone (FI(B).) nicht allein fliegen.
de/bfcl/125.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/01 14:34 von Volker Löschhorn

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