de:bfcl:125
BFCL.125 BPL – Flugschüler
Regulation (EU) 2020/357
- Flugschüler dürfen ohne eine entsprechende Genehmigung oder1) die Aufsicht durch einen Fluglehrer für Ballone (FI(B)) nicht allein fliegen.
- Flugschüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um Alleinflüge durchführen zu dürfen.
BFCL.130 BPL – Anforderungen an den Ausbildungslehrgang und die Erfahrung
Schlagwörter: Alleinfahrt, Alleinflug, Mindestalter.
1)
Im englischen Originaltext steht hier und und nicht oder. Hier liegt ein Übersetzungsfehler vor. Sinn macht und richtig wäre der Satz in folgender Fassung: Flugschüler dürfen ohne eine entsprechende Genehmigung und die Aufsicht durch einen Fluglehrer für Ballone (FI(B).) nicht allein fliegen.
de/bfcl/125.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/01 14:34 von Volker Löschhorn