de:bfcl:115
BFCL.115 BPL — Rechte und Bedingungen
- BPL-Inhaber dürfen ihre Rechte als PIC in Ballonen wie folgt ausüben:
- ohne Vergütung im nichtgewerblichen Flugbetrieb,
- im gewerblichen Flugbetrieb, wenn sie über eine Berechtigung für den gewerblichen Flugbetrieb nach Teilabschnitt ADD Punkt BFCL.215 verfügen.
- Abweichend von Punkt (a)(1) kann ein BPL-Inhaber, der über Rechte als Lehrberechtigter oder Prüfer verfügt, vergütet werden für
- die Durchführung von Flugunterricht für die BPL,
- die Durchführung von praktischen Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen für die BPL,
- die Durchführung von Schulungen, Prüfungen und Überprüfungen für die mit einer BPL verbundenen Rechte, Berechtigungen und Zeugnisse.
- BPL-Inhaber dürfen BPL-Rechte nur dann ausüben, wenn sie den geltenden Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung genügen und wenn sie über ein den ausgeübten Rechten entsprechendes gültiges Tauglichkeitszeugnis verfügen.
de/bfcl/115.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 10:07 von Volker Löschhorn