Regulation (EU) 2020/357
BPL-Inhaber und Flugschüler müssen verlässliche und detaillierte Aufzeichnungen über alle durchgeführten Flüge in der von der zuständigen Behörde1) festgelegten Form und Weise führen.
ED Decision 2020/003/R
ALLGEMEINES
Anmerkung: Warum wurde dies in FCL und nicht in BFCL geregelt? Redaktionelle Anmerkung
ED Decision 2020/005/R
(3) Für Segelflugzeuge, Ballone und Luftschiffe sollte ein geeignetes Format, das auch elektonisch sein kann, verwendet werden. Dieses Format sollte die in Buchstabe a) genannten relevanten Punkte und zusätzliche, für die Art des Betriebs spezifische Informationen enthalten.