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BFCL.050 Aufzeichnung von Flugzeit

Regulation (EU) 2020/357

BPL-Inhaber und Flugschüler müssen verlässliche und detaillierte Aufzeichnungen über alle durchgeführten Flüge in der von der zuständigen Behörde1) festgelegten Form und Weise führen.

AMC1 BFCL.050 Aufzeichnung der Flugzeit

ED Decision 2020/003/R

ALLGEMEINES

  1. Die Aufzeichnung der geflogenen Flüge sollte mindestens die folgenden Informationen enthalten:

    1. Angaben zur Person: Name(n) und Anschrift des Piloten;

    2. und für jeden Flug:

      1. Name(n) des verantwortlichen Piloten (PIC);
      2. Datum des Fluges;
      3. Ort und Zeit des Abflugs und der Ankunft;
      4. Typ, einschließlich Marke, Modell und Kennzeichen des Ballons;
      5. Gesamtdauer der Fahrt;
      6. akkumulierte Gesamtflugzeit;
      7. Einzelheiten zur Funktion des Piloten, nämlich PIC, einschließlich Solo, Dual, FI(B) oder Flight Examiner (Ballon) FE(B); und
      8. Betriebsbedingungen, d. h. ob der Betrieb bei Tag oder bei Nacht stattfindet und ob es sich um eine freie Fahrt oder einen Fesselstart handelt.

  2. Aufzeichnung der Zeit

    1. PIC-Flugzeit

      1. Inhaber einer Lizenz können die gesamte Flugzeit, in der sie PIC sind, als PIC-Zeit aufzeichnen.
      2. Bewerber um eine BPL oder Inhaber einer BPL können die gesamte beaufsichtigte Alleinflugzeit sowie die Flugzeit für erfolgreich abgeschlossene praktische Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen als PIC-Zeit aufzeichnen, vorausgesetzt, dass im Falle der beaufsichtigten Alleinflugzeit der Logbucheintrag2) vom aufsichtführenden Lehrberechtigten unterzeichnet wird.
      3. Inhaber eines FI(B)-Zeugnisses dürfen alle Flugzeiten, in denen sie als Fluglehrer in einem Ballon tätig sind, als PIC eintragen.
      4. Inhaber eines FE(B)-Zeugnisses können alle Flugzeiten, während derer sie als Prüfer in einem Ballon tätig sind, als PIC eintragen.

    2. Flug-Unterrichtszeiten

      Eine Zusammenfassung aller Zeiten, die ein Bewerber um eine Lizenz oder eine Berechtigung als Flugunterricht aufgezeichnet hat, kann aufgezeichnet werden, wenn sie von dem entsprechend bewerteten oder befugten Lehrberechtigten, von dem er erteilt wurde, bestätigt wird.

  3. Format des Nachweises

    Es sollte ein geeignetes Format verwendet werden, das die unter Buchstabe a) genannten relevanten Punkte sowie zusätzliche, für die Art des Betriebs spezifische Informationen enthält.

AMC1 FCL.050 Aufzeichnung der Flugzeit

Anmerkung: Warum wurde dies in FCL und nicht in BFCL geregelt? Redaktionelle Anmerkung

ED Decision 2020/005/R

(3) Für Segelflugzeuge, Ballone und Luftschiffe sollte ein geeignetes Format, das auch elektonisch sein kann, verwendet werden. Dieses Format sollte die in Buchstabe a) genannten relevanten Punkte und zusätzliche, für die Art des Betriebs spezifische Informationen enthalten.

BFCL.065 Einschränkung der Rechte von BPL-Inhabern, die 70 Jahre oder älter sind, bei der Beförderung von Fahrgästen im gewerblichen Ballonflugbetrieb

2)
Offizielle Übersetzung, gebräuchlicher ist Eintrag im Flug- oder Fahrtenbuch