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BFCL.015 Beantragung, Erteilung, Verlängerung und Erneuerung einer BPL sowie der damit verbundenen Rechte, Berechtigungen und Zeugnisse
Regulation (EU) 2020/357
- Bei der zuständigen Behörde muss in der von dieser Behörde festgelegten Form und Weise Folgendes vorgelegt werden:
- Antrag auf Erteilung einer BPL und der damit verbundenen Berechtigungen,
- Antrag auf Erweiterung der mit einer BPL verbundenen Rechte,
- Antrag auf Erteilung einer Fluglehrerberechtigung (für Ballone) (FI(B)),
- Antrag auf Erteilung, Verlängerung und Erneuerung einer Flugprüferberechtigung (für Ballone) FE(B)),
- Antrag auf Änderung der BPL und der mit dieser verbundenen Rechte, Berechtigungen und Zeugnisse.
- Einem Antrag nach Punkt (a) muss ein Nachweis beiliegen, dass der Antragsteller die einschlägigen, in diesem Anhang und in Anhang IV (Teil-MED) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 festgelegten Anforderungen erfüllt.
- Einschränkungen oder Erweiterungen der mit einer Lizenz, einer Berechtigung oder einem Zeugnis verbundenen Rechte müssen von der zuständigen Behörde in die Lizenz oder das Zeugnis eingetragen werden.
- Eine Person darf zu keinem Zeitpunkt mehr als eine gemäß diesem Anhang erteilte BPL innehaben.
- Ein Lizenzinhaber muss seinen Antrag nach Punkt (a) bei der zuständigen Behörde einreichen, die von dem Mitgliedstaat benannt wurde, in dem seine Lizenz nach diesem Anhang (Teil-BFCL), Anhang I (Teil-FCL) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 bzw. Anhang III (Teil-SFCL) der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 erteilt wurde.
- Ein BPL-Inhaber kann beantragen, dass die Zuständigkeit auf eine andere von einem anderen Mitgliedstaat benannte zuständige Behörde übertragen wird, wobei in einem solchen Fall alle in seinem Besitz befindlichen Lizenzen in die Zuständigkeit dieser neuen Behörde fallen.
- Antragsteller müssen die Erteilung einer BPL und der damit verbundenen Berechtigungen, Rechte oder Zeugnisse bis spätestens sechs Monate nach erfolgreichem Abschluss der praktischen Prüfung oder der Beurteilung ihrer Kompetenz beantragen.
AMC1 BFCL.015 Beantragung, Erteilung, Verlängerung und Erneuerung einer BPL sowie der damit verbundenen Rechte, Berechtigungen und Zeugnisse
ED Decision 2020/003/R
Antrags- und Prüfungsformulare
Antrags- und Prüfungsformulare sind wie folgt zu finden:
- für Befähigungsüberprüfungen für die Ballonpilotenlizenz (BPL) sowie für die Berechtigung für den gewerblichen Flugbetrieb, in AMC1 BFCL.410(b)(3); und
- für die Kompetenzbeurteilung für den Fluglehrer (Ballon) FI(B) in AMC3 BFCL.345.
GM1 BFCL.015(c) Beantragung, Erteilung, Verlängerung und Erneuerung einer BPL sowie der damit verbundenen Rechte, Berechtigungen und Zeugnisse
ED Decision 2020/003/R
Eintragung von Heißluftballongruppen und fortlaufende Flugerfahrung
Bei der Erfüllung der Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung für die Heißluftballonklasse in einer kleineren Ballongruppe muss eine Eintragung in der Lizenz, die sich auf Rechte für eine größere Ballongruppe bezieht, nicht gelöscht werden. Diese Rechte für die größere Gruppe bleiben „inaktiv“ und können ausgeübt werden, sobald die Bedingungen an die fortlaufende Flugerfahrung in dieser größeren Gruppe erfüllt sind.
Wenn beispielsweise ein Inhaber einer BPL Rechte für die Heißluftballongruppen A, B und C besitzt und die
die Befähigungsüberprüfung gemäß BFCL.160 in einem Heißluftballon der Gruppe B absolviert, ist es nicht erforderlich, dass der Inhaber der BPL die Lizenz ohne Eintragungen für die Gruppe C neu ausstellen lässt.
Die Rechte für die Gruppe C können nach Erfüllung der Bedingungen für fortlaufenden Flugerfahrung in Gruppe C Ballonen ausgeübt werden.