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Part-FCL (Teil-FCL)

In Part-FCL oder auf deutsch Teil-FCL der europäischen Luftfahrtbehörde sind neben vielem anderen auch die Lizenzen der Ballonpiloten geregelt.

EASA - Regulations - > Aircrew → Part FCL → FCL

EASA - Regulations - > Aircrew → Part FCL → AMC

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FCL.060 Fortlaufende Flugerfahrung

Regelt die »Fortlaufende Flugerfahrung« wenn Mitfahrer im Korb sind

FCL.140.B LAPL(B) Fortlaufende Flugerfahrung

Legt die Anforderungen hinsichtlich der »Fortlaufenden Flugerfahrung«, damit die Rechte aus der LAPL(B)-Lizenz ausgeübt werden dürfen.

FCL.230.B BPL Fortlaufende Flugerfahrung

Legt die Anforderungen hinsichtlich der »Fortlaufenden Flugerfahrung« fest, damit die Rechte aus der BPL-Lizenz ausgeübt werden dürfen.