Luftfahrtpersonal darf nur in dafür zugelassenen Einrichtungen ausgebildet werden. Früher reichte zur Ausbildung von Ballonpiloten eine Registrierung einer Luftfahrerschule aus. Seit der Einführung des europäischen Luftrechts muss die Ausbildung von Ballonpersonal in einer ATO erfolgen, was eine Vervielfachung des bürokratischen Aufwandes bedeutet.
Der Deutsche Freiballonsport-Verband e.V. (DFSV) betreibt eine zentrale Ausbildungsorganisation (ATO) für Prüfer Heißluft-/Gasballon und, Heißluft-Luftschiffe.